
Mit dem als «Chatkontrolle» bekannten Gesetzesvorschlag der EU-Kommission soll in der Europäischen Union ein Massenüberwachungs-apparat von orwellschem Ausmass eingerichtet werden. Setzen sich EU-Bürger nicht jetzt für ihre Privatsphäre ein, könnte es schon bald zu spät sein.
Diesen Mittwoch, 19. Juni 2024, könnte der EU-Rat über die umstrittene Chatkontrolle abstimmen. Die Folgen einer Annahme des Vorschlags wären verheerend: Unter dem Vorwand von Kinderschutz könnten EU-Bürger nicht mehr sicher und privat im Internet kommunizieren. Die massive Verschlechterung der Datensicherheit wäre ein schwerer Schlag für den Standortvorteil des europäischen Marktes, und gewisse Berufsgruppen wie Anwälte, Ärzte und Journalisten könnten ihrer Schweigepflicht bzw. dem Quellenschutz im Internet nicht mehr nachkommen. Und das alles, ohne dass Kinder auch nur ein wenig besser geschützt wären. Im Gegenteil: Besonders für Minderjährige hätte die Chatkontrolle negative Konsequenzen.
Client-Side-Scanning, Upload-Moderation oder KI-Erkennung: Wie auch immer die EU-Kommission den Vorschlag zu verkaufen versucht, Massenüberwachung bleibt Massenüberwachung. Und unabhängig von ihrer technischen Umsetzung ist sie in jedem Fall eine ausgesprochen schlechte Idee, und zwar aus mehreren Gründen. Hier sind drei davon:
Natürlich ist das Teilen von CSAM eine absolut inakzeptable und entsetzliche Straftat, die geahndet werden muss. Bevor CSAM jedoch überhaupt online geteilt werden kann, muss ein Kind im echten Leben missbraucht worden sein, und genau das ist, was effektiver Kinderschutz verhindern sollte (und was die Chatkontrolle ausser Acht lässt). Aus diesem und vielen anderen Gründen sind Kinderschutz-organisationen wie der Deutsche Kinderschutzbund gegen die Chatkontrolle und argumentieren, dass sie «weder angemessen noch effektiv» sei.
Zudem gibt es keinen Weg zu überprüfen, ob die Chatkontrolle wirklich nur bei CSAM Anwendung findet. Ist der Massenüberwachungsapparat erst einmal implementiert, kann er leicht für das Erkennen anderer Inhalte als CSAM erweitert werden, ohne dass dies jemand merkt. Aus Sicht eines Dienstbetreibers ist der Erkennungsmechanismus, der von Dritten entwickelt und unterhalten wird, nichts anderes als eine Blackbox.
Was können Sie tun?
Die Zeit drängt, weil womöglich bereits diesen Mittwoch, 19. Juni 2024, eine Entscheidung fällt. Bis dann können EU-Bürger noch ihre Regierungsvertretung kontaktieren und sie auffordern, gegen die Chatkontrolle zu stimmen.
Des Weiteren kann helfen, online auf das Thema aufmerksam zu machen, das Bewusstsein für die schwerwiegenden Folgen von Massenüberwachung zu schärfen und auf den drohenden Privatsphäre-Verlust im Internet hinzuweisen.
Was würde die Chatkontrolle für Threema-Nutzer in der EU bedeuten?
Während Threema der Chatkontrolle unterliegen würde, wäre die Business-Lösung Threema Work nach unserem jetzigen Kenntnisstand nicht davon betroffen. Wie die Chatkontrolle von Dienstbetreibern konkret umgesetzt werden müsste, ist noch nicht klar, und es bleibt fraglich, ob eine solch offensichtliche Verletzung des Rechts auf Privatsphäre vor europäischen Gerichten Bestand hätte.
Fest steht jedoch, dass es nie eine Threema-Version geben wird, die ihre Nutzer in irgendeiner Form abhört oder überwacht. Threema wurde als sicheres, privates und anonymes Kommunikationsmittel entwickelt. Sollte es nicht mehr möglich sein, einen solchen Dienst in der Europäischen Union anzubieten, sähen wir uns gezwungen, Massnahmen zu ergreifen.
Wir werden zunächst alle Optionen (inkl. rechtlicher Schritte, technischer Workarounds etc.) sorgfältig prüfen, und sollte es keinen anderen Weg geben, werden wir andere Kommunikationsdienste aufrufen, die EU mit uns zu verlassen.
